CSRD als Chance für Unternehmen
23. Januar 2024Mit der Einführung der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) setzt die Europäische Union einen Meilenstein für eine transparentere Nachhaltigkeitsberichterstattung und geht einen bedeutenden Schritt, um den Klimaschutz weiter zu stärken. In Deutschland werden allein rund 15.000 Unternehmen von den weitreichenden Neuerungen betroffen sein. ClimatePartner analysiert in diesem Artikel, warum die CSRD nicht nur strengere Regeln und umfangreichere Pflichten mit sich bringt, sondern vor allem auch eine wichtige Chance für die betroffenen Unternehmen darstellt.
In diesem Artikel werden viele Fachbegriffe und Abkürzungen verwendet. Am Ende des Textes finden Sie entsprechende Erläuterungen und Kurzdefinitionen.
Status Quo
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CSRD als neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Strengere Richtlinien auf größeren Anwendungsbereich
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EU-weit 50.000 Unternehmen betroffen, davon 15.000 in Deutschland
Die CSRD ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Im Jahr 2021 wurde sie von der EU-Kommission vorgeschlagen und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Damit ersetzt sie die bisher geltende Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD)
Das Hauptziel dieser Richtlinie besteht darin, Unternehmen zu einer transparenteren Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu verpflichten. Hierbei werden die Berichtsanforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wirksam, welche Unternehmen dazu anhalten, Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Geschäftsberichten und bei ihren Geschäftstätigkeiten zu berücksichtigen. Die CSRD-Regelungen sind im Vergleich zur bisherigen NFRD nicht nur strenger, sondern erstrecken sich auch auf einen größeren Anwendungsbereich. In der EU werden im Vergleich zur vorherigen NFRD etwa viermal mehr Unternehmen von den Regelungen der CSRD betroffen sein.
Aufgrund des erweiterten Anwendungsbereichs der neuen Richtlinie wird die Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung von derzeit rund 11.600 Unternehmen auf knapp 50.000 Unternehmen ausgeweitet – davon sind allein 15.000 Unternehmen aus Deutschland.
CSRD als Chance begreifen
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Große Herausforderung der Transformation
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CSRD bietet klare Richtlinien
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Chancen für Geschäftsentwicklung von Unternehmen
Angesichts des globalen Klimawandels müssen auch Unternehmen strategisch einbezogen werden. Die Europäische Union hat durch eine Vielzahl von Strategiepapieren und Richtlinien in diesem Bereich bereits bedeutende Schritte unternommen und verpflichtet Unternehmen in wesentlichen Umweltthemen zu handeln. Daraus resultiert für Unternehmen spätestens jetzt die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Transformation einschließlich Wertschöpfung und Lieferkette. Mit der CSRD und CSDDD legt die EU dafür nun auch klare Richtlinien in ihrem Wirtschaftsraum und darüber hinaus fest. Die beiden Richtlinien führen durch konkrete Berichtspflichten, Strukturen und Rahmenbedingungen zu erhöhter Transparenz und Vergleichbarkeit von Unternehmen und deren Nachhaltigkeitsaktivitäten. Nachhaltigkeit muss ins Businessmodell aufgenommen werden, was den Unternehmen eine langfristige und nachhaltige Planung ermöglicht.
Die neuen Regularien sollten von Unternehmen daher nicht nur als Pflicht, sondern vor allem als Chance verstanden werden. Eine passive Herangehensweise mit minimaler Compliance wäre äußerst kontraproduktiv. Die Richtlinie eröffnet die Möglichkeit zu einem dringend notwendigen Diskurs über die strategische Ausrichtung hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung.
Eine umfassende Implementierung der zukünftigen Standards mit ausreichend Vorlaufzeit sowie der Aufbau von Vertrauen durch transparente Kommunikation gegenüber den eigenen Kunden sind unerlässlich – insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Nachfrage seitens der Verbraucher:innen. ClimatePartner unterstützt bereits seit vielen Jahren Unternehmen genau in diesem Segment und legt seinen Fokus mittlerweile verstärkt auf die strategische Planung und Umsetzung dieses Geschäftsbereichs.
Klimaschutz ist finanzieller Berichterstattung gleichgestellt
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Klimaschutz als Faktor in Finanzabteilungen
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Nachhaltigkeit als neue Währung mit Wettbewerbsvorteilen
Die Wechselwirkung von EU-Taxonomie, der Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR) und der CSRD stellt einen entscheidenden Impuls für nachhaltiges Wirtschaften dar und fungiert als Motor zur Verwirklichung der Ziele des EU Green Deals.
Die regulatorische Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD führt zu einer grundlegenden Neubewertung dieses Themas, insbesondere innerhalb der Finanzabteilungen von Unternehmen. Nachhaltigkeit, Klimaschutz und soziale Aspekte fließen nun als integrale Bestandteile in die Bewertung von Unternehmen ein und werden somit zu entscheidenden Faktoren für potenzielle Investments oder Kredite. Bisher lag der Fokus von Investoren und Banken primär auf dem Businessplan und der finanziellen Performance eines Unternehmens.
Durch die Gleichstellung mit den finanziellen Aspekten im Berichtswesen kann Nachhaltigkeit als eine neue, zusätzliche Währung betrachtet werden. Bei konsequenter Umsetzung durch Unternehmen ergeben sich dadurch potenziell bedeutende Wettbewerbsvorteile.
Förderung von Transparenz
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Zugang für externe Stakeholder schafft Transparenz
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Unbeabsichtigte Fehlinformation verringert, Greenwashing erschwert
Die Bewertung der CSRD-Reportings erfordert zweifellos spezialisiertes Fachwissen im Bereich Environment, Social und Governance (ESG). Für einzelne Verbraucher:innen mag eine Einordnung herausfordernd erscheinen. Dennoch haben diverse Stakeholder wie NGOs, Medien, Gesetzgeber und Investoren nun die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsinformationen über Unternehmen zu erhalten. Die CSRD führt somit zu mehr Transparenz und ermöglicht eine Vergleichbarkeit von Unternehmen.
Gleichzeitig kann sie dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit von „Uneducated Claims" – also unbeabsichtigter Fehlinformation durch Unternehmen – erheblich zu verringern. Aufgrund der detaillierten und umfassenden Berichterstattung wird sogenanntes „Greenwashing" erschwert.
Die EU als Vorreiter im Klimaschutz?
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Spillover-Effekte auch außerhalb des EU-Wirtschaftsraums
Die Europäische Union nimmt bereits eine Vorreiterrolle im Rahmen des Pariser Abkommens ein. Dennoch zeigen sich auch Grenzen durch die Beschränkung auf einen einzelnen Wirtschaftsraum. Ein globaler CO2-Preis könnte zur weltweiten Transformation beitragen, was die EU aber allein nicht etablieren kann. Durch ihre Richtlinien und Verordnungen im Bereich Klimaschutz verfolgt sie daher den Green Deal weiter.
Dies wird jedoch nicht allein auf den EU-Wirtschaftsraum beschränkt bleiben. Die CSRD hat potenzielle Auswirkungen auf Nicht-EU-Unternehmen, die innerhalb der EU agieren und dadurch berichtspflichtig werden können. Gleichzeitig wirft die CSRD einen Blick auf die gesamte Wertschöpfungskette auch in Drittländern, unter anderem mit einem starken Fokus auf Arbeitsbedingungen. Dies wird Spillover-Effekte mit entsprechenden Justierungen und Verbesserungen verursachen.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein weiterer, starker Einflussfaktor auf Unternehmen außerhalb der EU, die entsprechend Waren einführen wollen. So werden nicht nur die berichtspflichtigen Unternehmen geschützt, die unter Umständen unter restriktiveren Bedingungen arbeiten müssen, und damit auch eine Abwanderung verhindert. Gleichzeitig schafft die EU so für nicht-europäische Unternehmen Anreize, den eigenen CO2-Fußabdruck zu verringern und ihre Kosten für ihre Geschäfte in Europa zu reduzieren.
Was müssen Unternehmen jetzt konkret beachten?
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Auseinandersetzen mit CSRD- und ESRS-Standards nötig
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Hoher Aufwand kann mit Expert:innen zu Wissensvorsprung genutzt werden
Die zentrale Frage an alle Abteilungen lautet, wie sie ihre Standorte und Produkte möglichst nachhaltig und klimafreundlich gestalten und Emissionen reduzieren können. Unternehmen sollten sich schon heute mit den Anforderungen der CSRD- und ESRS-Standards und damit den wesentlichen ESG-Themen auseinandersetzen. Hier sind Unternehmen im Vorteil, die sich bereits aktiv mit dem Thema Klimaschutz befassen und so einen Wissensvorsprung besitzen.
Was viele andere Unternehmen noch nicht realisiert haben: Die einzelnen Schritte und der damit verbundene Umfang der Datenerhebung auf dem Weg zu einem umfassenden CSRD-Reporting sind keinesfalls zu unterschätzen. Expert:innen wie ClimatePartner beraten und unterstützen hier entsprechend der bestehenden, unternehmensinternen Expertise.
Die Schritte bestehen konkret aus einer Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation aller wesentlichen ESG-Themen, daraus folgt eine Gap Analyse zwischen dem Status-quo im Unternehmen und ESRS-Anforderungen in allen wesentlichen Themenbereichen. Entsprechend wird eine Roadmap entwickelt, um die identifizierten Reporting Gaps zur schließen. Parallel können sich Unternehmen bereits mit den Anforderungen des ESRS E1 (der Bereich des Standards zum Klimawandel) auseinandersetzen und die Entwicklung eines Climate Transition Plans beginnen. Das beinhaltet unter anderem, den CO2-Fußabdruck Scope 1, 2 und 3 zu berechnen (dieser ist lt. ESRS 2 unabhängig von der Wesentlichkeitsanalyse zu reporten), Science-based Targets zu setzen, Reduktionsmaßnahmen zu identifizieren und Klimarisiken zu bewerten.
Was bietet ClimatePartner bzgl. CSRD?
CSRD und ESRS verpflichten Unternehmen, im Bereich ESG tätig zu werden und stellen sie vor immer komplexere Herausforderungen im Bereich Klimaschutz. Langjährige Expert:innen wie ClimatePartner können bei der Erfüllung dieser neuen Berichtspflichten im Dschungel der Klima-Regulatorik unterstützen.
Der Pionier hilft mit seinem flexiblen Ansatz aus Software-, Beratungs- und Reduktionslösungen seinen Kunden industriespezifisch beim gesamten Prozess: von der CO2-Bilanzierung über die Festlegung von Reduktionszielen bis hin zur Umsetzung von Reduktionsmaßnahmen. Kombiniert mit der Erfahrung in der Anwendung von international führenden Rahmenwerken wie TCFD, CDP, SASB und dem praktischen Wissen über die Einbettung der SBTi-Leitlinien in die Unternehmensstrategie, können Unternehmen bei der Erfüllung der CSRD-Anforderungen unterstützt und Fachwissen weitergegeben werden – besonders, wenn Unternehmen aus der Berichtspflicht mit umfassender und ambitionierter Planung Wettbewerbsvorteile generieren wollen.
Kurzdefinitionen:
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CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte erhöhen. So werden erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU eingeführt. Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann sukzessive erweitert wird.
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NFRD (Non-Financial Reporting Directive): Die NFRD verpflichtet Unternehmen in ihrem Geltungsbereich zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen zu ihrer ESG-Leistung zusammen mit ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht. Die NFRD möchte Unternehmen dabei unterstützen, einen verantwortungsvollen Geschäftsansatz zu entwickeln. Die CSRD baut auf dem Ansatz der NFRD auf.
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ESRS (European Sustainability Reporting Standards): Unternehmen müssen bei der Erstellung ihrer Berichte einheitliche europäische Berichtsstandards anwenden, so ein zentrales Element der novellierten CSRD. Die ESRS halten Unternehmen dazu an, Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Geschäftsberichten und bei ihren Geschäftstätigkeiten zu berücksichtigen. Entwickelt werden die Berichtsstandards in mehreren Phasen, verabschiedet in Sets. Für den Umweltbereich sind fünf themenbezogene Berichtsstandards vorgesehen, darunter ESRS E1 für Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie.
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CSDDD: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichtet große und in risikoreichen Sektoren tätige Unternehmen dazu, Nachhaltigkeitsaspekte wie Menschenrechte und Umweltauswirkungen in ihre Geschäftspraktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette einzubeziehen. Ein zentraler Aspekt dieser Richtlinie ist die Anforderung an Unternehmen, Dekarbonisierungspläne zu implementieren, um zur Erreichung der EU-Klimaziele beizutragen, indem sie ihre CO2-Emissionen reduzieren und nachhaltige Geschäftspraktiken fördern.
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SFDR (Sustainable Finance Disclosures Regulation): Die EU regelt mit dieser Verordnung die Verpflichtungen für Hersteller von Finanzprodukten und Finanzberatern gegenüber den Endanlegern zur Offenlegung der Nachhaltigkeit. Die SFDR verlangt von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern, ihre Produkte in eine der verschiedenen Kategorien einzustufen und die für diese Kategorie vorgeschriebenen Angaben zu machen.
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EU Green Deal: Der europäische Grüne Deal soll den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen mit dem Ziel der EU, der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dazu sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % gesenkt werden im Vergleich zum Jahr 1990. Außerdem sollen in der EU bis 2030 zusätzlich 30 Milliarden Bäume gepflanzt werden. Bis zum Jahr 2050 soll die Wirtschaft dann keinerlei Netto-Treibhausgase mehr ausstoßen.
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Green Claims Directive: Mit der Green Claims Directive will die EU klare und transparente Standards für die Nutzung von umweltbezogenen Aussagen für Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen schaffen. Entsprechende Aussagen müssen wissenschaftlich belegt werden – Greenwashing soll so vermieden werden.
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CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism): Der CBAM ist ein Instrument der EU-Klimapolitik. Mit ihm wird sichergestellt, dass für die Treibhausgasemissionen bestimmter importierter Waren der gleiche Preis gezahlt wird wie im europäischen Emissionshandelssystem. Damit verhindert der CBAM die Verlagerung von CO2-Emissionen in Regionen außerhalb der EU. Zugleich soll er zu einer verstärkten Emissionsreduktion auch außerhalb der EU beitragen. Betroffen sind Grundstoffe und ihre Produkte, wie Zement, elektrischer Strom, Düngemittel, Eisen, Stahl und Aluminium.
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Wesentlichkeitsanalyse: Unternehmen, die von der CSRD-Richtlinie betroffen sind, sind zu einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse verpflichtet. Diese soll identifizieren, welche Auswirkungen Unternehmen auf die Umwelt haben und welchen Risiken und Chancen aufgrund sich ändernden Bedingungen (z. B. durch den Klimawandel) Unternehmen ausgesetzt sind. So werden zentrale Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte im Unternehmen eruiert und besonders dringende Probleme in den Blick genommen. Die Daten für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse werden gemeinsam mit den Stakeholdern des Unternehmens zusammengetragen.
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TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures): Die TCFD hat ein einheitliches Reporting-System entwickelt, das klimabezogene, finanzielle Risiken und Chancen von Unternehmen aufzeigt sowie auf die finanziellen Auswirkungen auf deren Geschäft verweist. Das freiwillige Reporting-Instrument dient der Information sämtlicher Finanzakteure und globaler Märkte. Gegründet wurde die TCFD vom FSB (Financial Stability Board).
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CDP (Disclosure Insight Action): Die internationale Non-Profit-Organisation CDP betreibt ein weltweites System zur Veröffentlichung von Umweltdaten. Zudem unterstützt sie Unternehmen, Städte und Staaten dabei, ihre Chancen und Risiken angesichts Klimawandel, Wassersicherheit und Entwaldung zu messen und zu bewältigen.
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SASB (Sustainable Accounting Standards Board): Die SASB entwickelt branchenspezifische Standards für das Offenlegen von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen. Relevant sind diese Themen für Investoren und andere finanzielle Stakeholder, da sich die vom Klimawandel hervorgerufenen Probleme auf die Finanzleistung von Unternehmen auswirken. Die Non-Profit-Organisation wurde 2011 gegründet.
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SBTi: (Science-Based-Targets Initiative): Die SBTi ist eine Initiative, die Verfahren zur Emissionsreduzierung und Net-Zero-Ziele im Einklang mit der Klimawissenschaft definiert und fördert. Zudem bietet sie Unternehmen, die diese Ziele verfolgen, technische Unterstützung und die Begleitung durch Expert:innen. Die SBTi adressiert gleichermaßen größere Unternehmen und KMU.
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