Neue Regeln für verantwortungsvolles Wirtschaften: Nun müssen Schweizer Grossunternehmen ihre CO₂-Emissionen kennen
26. Januar 2022Seit Anfang Januar gelten in der Schweiz neue Regeln zu Berichts- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf ESG-Angelegenheiten gemäss Obligationenrecht (Art. 964bis-septies). Die im indirekten Gegenvorschlag zur Konzerninitiative formulierten "Bestimmungen für besseren Schutz von Mensch und Umwelt" stellen neue Anforderungen an Unternehmen in Bezug auf ihre Berichterstattung zu CO2-Emissionen. Studien von PwC und Deloitte zeigen, dass diese darauf noch nicht vorbereitet sind.
Die Entstehungsgeschichte des stark diskutieren Gesetzes zeigt, wie differenziert Wirtschaft und Gesellschaft das Thema Klimaschutz und die entsprechende Verantwortung dafür verstehen. Nach mehreren Volksinitiativen, Volksabstimmungen und Referenden in den vergangenen Jahren hat sich nun der Vorschlag des Parlaments durchgesetzt, der sich primär an der in der EU geltenden Regulierung orientiert. In seiner Wirkung will er deutliche Handlungsanreize für mehr klimabewusstes Verhalten in der Bevölkerung schaffen, während Unternehmen vor allem durch die erweiterten Berichtspflichten vor Herausforderungen stehen werden.
Die Bestimmungen sehen unter anderem wichtige Neuerungen in zentralen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereichen vor, die bei der Regelung zur nichtfinanziellen Berichterstattung enthalten ist. Sie basiert auf der EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung, wurde an das Schweizer Recht angepasst und umfasst die Themenbereiche Umwelt (darin vor allem den Umgang mit den CO2-Emissionen), Soziales, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung.
Das Gesetz sieht darin vor, dass Firmen die in einem Geschäftsjahr verursachten CO2-Emissionen berichten und darlegen müssen, wie sie bis 2050 Klimaneutralität erreichen wollen. Damit ein Unternehmen der Berichterstattungspflicht unterliegt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Unternehmen muss eine „Gesellschaft des öffentlichen Interesses" sein, also über eine Bewilligung, eine Anerkennung, eine Zulassung oder eine Registrierung der Finanzmarktaufsichtsbehörde verfügen (z.B. Banken, Versicherungen).
- Das Unternehmen muss mindestens 500 Mitarbeitende haben.
- Das Unternehmen muss in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einen Umsatzerlös von mindestens 40 Millionen Franken aufweisen.
Doch nicht nur solche grossen Organisationen – in der Schweiz dürften ca. 250 Unternehmen diesen Voraussetzungen entsprechen – werden von der Berichterstattungspflicht betroffen sein. Wer die neuen Bestimmungen umsetzen muss, wird dabei höchstwahrscheinlich Lieferanten und Partner bevorzugen, die ebenfalls ihre CO2-Emissionen messen und ein Net-Zero Ziel verfolgen. Das Gesetz greift also um sich, die Wirkung erhöht sich um ein Vielfaches. Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 1. Januar 2022. Das Gesetz gewährt den Unternehmen ein Jahr, um sich auf die neuen Pflichten einzustellen. Diese finden somit erstmals im Geschäftsjahr 2023 Anwendung.
Studien von PwC und Deloitte zeigen: Die Firmen sind noch nicht bereit
Die aktuelle CEO-Studie von PwC dämpft die mit dem Gesetz verknüpfte Hoffnung jedoch: Auch wenn Klimaschutz und Klimawandel zu den wichtigsten Themen und Herausforderungen für die Wirtschaft und Industrie zählen, mangelt es an der Umsetzung entsprechender Massnahmen. Noch sind 65 Prozent der 100 an der Studie teilnehmenden Schweizer Unternehmen pessimistisch, CO2-Neutralität oder Netto-Null überhaupt erreichen zu können. 45 Prozent haben bis heute keine CO2-Neutralitätsverpflichtung abgegeben, 55 Prozent haben kein Netto-Null-Ziel definiert. Ca. 66 Prozent glauben zudem, CO2-Neutralität weder erreichen noch sich überhaupt leisten zu können. Was allerdings am schwersten wiegt: Aktuell geben 91 Prozent der Unternehmen an, dass sie ihre Emissionen gar nicht messen können.
Die Studie von PwC wird bestätigt durch eine weitere Erhebung von Deloitte. Der 2022 Deloitte CxO Sustainability Report nennt ebenfalls den Klimawandel als eine Aufgabe, der sich Schweizer Unternehmen grundsätzlich stellen wollen. Jedoch fehlt es immer noch an der Umsetzung der dazu notwendigen Massnahmen.
Unternehmen, die den neuen Berichtsanforderungen im Schweizer Obligationenrecht entsprechen müssen, oder sich darauf vorbereiten wollen, können hierfür auf die Unterstützung von Experten wie ClimatePartner zugreifen. Wir haben über 15 Jahre Erfahrung bei der Erstellung einer CO2-Bilanz für Unternehmen, ihrer Produkte und Dienstleistungen und arbeiten dazu mit über 5.000 Unternehmen zusammen. Auch die Entwicklung einer Klimastrategie einschliesslich der Festlegung von Net-Zero-Zielen und wissenschaftlich fundierter Ziele (Science-Based Targets, SBTs) ist wichtig, da diese Strategien ebenfalls in Nachhaltigkeitsberichte eingebettet werden können, die den Gesetzesanforderungen entsprechen.
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