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ClimatePartner zum 'klimaneutral'-Urteil des BGHs

27. Juni 2024
Justizia

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigte sich aktuell mit der werblichen Nutzung der Aussage 'klimaneutral' auf der Werbeanzeige eines Süßwarenherstellers und fällte am heutigen Donnerstag (27.6.24) ein Urteil, indem es sich gegen die werbliche Nutzung des Begriffs aussprach, da die Aussage laut Gericht mehrdeutig sei und im konkreten Fall weitergehende Informationen zur Bedeutung des Begriffs in der betreffenden Werbung erforderlich gewesen seien.  
 
ClimatePartner hat bereits im vergangenen Jahr seine neuen Labellösungen 'ClimatePartner-zertifiziert' und 'Finanzieller Klimabeitrag' eingeführt und bietet das Label 'klimaneutral' nicht mehr an. Unabhängig von dem Gerichtsurteil durch den BGH hat das Unternehmen damit bereits die anstehenden Regulierungen durch die EU im Blick, weshalb das Urteil für ClimatePartner aus heutiger Sicht wenig überraschend ist. Das Beratungsunternehmen für Klimaschutz sprach sich bereits in der Vergangenheit immer wieder für einheitliche Regelungen zur Kommunikation eines freiwilligen Klimaschutzengagements aus, um den Nutzern von Labeln entsprechende Rechtssicherheit zu geben.  

Das Ziel ClimatePartners ist es, auch in Zukunft so viele Unternehmen wie möglich zum freiwilligen Klimaschutz zu motivieren, denn was wir alle im Kampf gegen den Klimawandel dringend benötigen, ist Geschwindigkeit. "Verunsicherungen, die durch gerichtliche Auseinandersetzungen zu Labeln entstehen, die nicht mehr angeboten werden, sind aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang nicht förderlich", so Eva Rössler, Head of Corporate Communications bei ClimatePartner. "Wir haben uns bereits im letzten Jahr dazu entschieden, das Label 'klimaneutral' nicht mehr anzubieten, stattdessen können unsere Kunden seitdem die neuen Labellösungen 'ClimatePartner-zertifiziert' und 'Finanzieller Klimabeitrag' nutzen", so Rössler weiter. Mit der neuen Labellösung 'ClimatePartner-zertifiziert' steigen auch die Anforderungen an seine Nutzer: langfristige Reduktionszielverfolgungen und die nachweisliche Umsetzung von Reduktionsmaßnahmen in der eigenen Wertschöpfungskette sind hier verpflichtend.   

 

(Hinweis: Aufgrund von Produktionsvorläufen für Verpackungen und Lagerbeständen können z.T. weiterhin Produkte mit dem Label 'klimaneutral' im Umlauf sein. Aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll, bereits produzierte Waren zu vernichten. Wann diese Bestände aufgebraucht sind, können wir als ClimatePartner nicht sagen und haben darauf auch keinen Einfluss.) 

 

Bei Fragen oder wenn Sie Interesse an einem Interview haben, melden Sie sich einfach unter press@climatepartner.com.    

 

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