Presseteam kontaktieren

Sie haben Interesse an weiteren Informationen oder einem Interview? Sie benötigen weitere Zahlen oder Infografiken?

Jetzt Kontakt aufnehmen

Unser Blick auf die Richtlinien der EU über umweltbezogene Werbeaussagen: Transparenz und steigende Komplexität

29. Februar 2024
Vier Portraits von Mitarbeiter:innen von ClimatePartner, die im Beitrag ihren Blick auf die EU-Richtlinien erläutern.

Die neuen Richtlinien der EU über umweltbezogene Werbeaussagen - schaffen sie vor allem Transparenz oder bergen die komplexen Regulierungen die Gefahr, dass sich Unternehmen aus dem freiwilligen Klimaschutzengagement zurückziehen? Mitarbeiter:innen von ClimatePartner haben ihre Gedanken als griffige Zitate geäußert, die Sie gerne direkt übernehmen können. Unsere Zitatgeber:innen stehen Ihnen selbstverständlich auch für Interviews zur Verfügung und beantworten gerne weitere Fragen. Melden Sie sich einfach unter press@climatepartner.com und kommen Sie mit unseren Fachexpert:innen in Kontakt.   

Vanessa Müller, Managing Director ClimatePartner Switzerland AG:  

„Auch wenn die Schweiz nicht Teil der EU ist: Wer seine Waren ins EU-Ausland verkauft, wird von den anstehenden Richtlinien betroffen sein. Daher ist auch für Schweizer Firmen eine transparente Kommunikation unabdingbar. Dass Aussagen richtig und belegbar sein müssen und weder täuschen noch in die Irre führen dürfen, wird gegenwärtig schon im Schweizer Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt. Aber aufgrund der heute oft engen wirtschaftlichen Verbindung zur EU ist es wichtig, dass sich auch Schweizer Unternehmen mit den Richtlinien im Bereich „Green Claims“ auseinandersetzen. ClimatePartner hilft hier bei der Orientierung und der Verankerung von Klimaschutz in der Unternehmensstrategie, um auf anstehende, gesetzliche Regelungen gut vorbereitet zu sein.“ 

Dennis Uieß, Research and Development bei ClimatePartner:  

Mit der Green Claims Directive und der Empowering Consumers Directive werden auf EU-Ebene aktuell Richtlinien erarbeitet, die unter anderem die Werbung mit Umweltaussagen regulieren sollen. In diesem Bereich einheitliche Regelungen zu schaffen ist eine große Chance, denn sie werden Verbraucher:innen Klarheit und Unternehmen deutlich mehr Sicherheit geben. Klare Anforderungen für Umweltaussagen auf Produkten sorgen für die so wichtige Rechtssicherheit, wenn Unternehmen ihr Engagement für den Klimaschutz transparent kommunizieren wollen. Jedoch ist hierbei Augenmaß gefragt, denn Regulierungen dürfen nicht dazu führen, dass Unternehmen sich aus ihrem freiwilligen Klimaschutzengagement zurückziehen. Es braucht hier ganz im Gegenteil positive Anreize für Unternehmen, um die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaftsweise zu beschleunigen.   

Eva Rössler, Head of Corporate Communications bei ClimatePartner:  

ClimatePartner begrüßt Regulierungen, die dazu beitragen, die Transparenz für Verbraucher:innen bei Umweltaussagen zu erhöhen, nachvollziehbarer und einheitlicher zu gestalten. Im April des letzten Jahres haben wir uns bereits dazu entschlossen, das Label klimaneutral künftig nicht mehr anzubieten, da es keine einheitliche Definition und Verständnis für den Begriff gibt. Trotzdem ist uns wichtig, dass Unternehmen auch künftig die Möglichkeit haben, auf ihr freiwilliges Engagement aufmerksam zu machen. Der Anreiz, der dadurch entsteht, trägt nämlich auch dazu bei, dass sich die Wirtschaft auf freiwilliger Basis für mehr Klimaschutz engagiert und somit die dringend benötigte Geschwindigkeit im Kampf gegen den Klimawandel erhöht wird. Gleichzeitig bieten Label, wenn die dahinterliegenden Kriterien klar sind, eine gute Orientierungshilfe für Verbraucher:innen. Mit unseren neuen Labellösungen Finanzieller Klimabeitrag und ClimatePartner-zertifiziert setzen wir daher vor allem auf Transparenz und zeigen mit nur einem Klick die komplette Climate Action Journey eines Unternehmens – vom CO2-Fußabdruck, über die Reduktionszielsetzungen, bereits erreichte Reduktionen bis hin zu Informationen über unterstützte Klimaschutzprojekte.  

Dr. Ilona Kautz-Wieczorek, Head of Legal bei ClimatePartner:  

Aus rechtlicher Sicht kann noch keine finale Aussage über die neuen regulatorischen Anforderungen getroffen werden, da das EU-Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Auch müssen die Richtlinien zunächst noch von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden. ClimatePartner verfolgt den Prozess jedoch engmaschig und hat mögliche zentrale Anforderungen der zu erwartenden Richtlinien im Blick. Grundsätzlich sind einheitliche, gesetzliche Regelungen in jedem Fall zu begrüßen. Die aktuellen Gesetzesvorhaben der EU bringen auch für unsere Kunden die nötige Rechtssicherheit. Ich wünsche mir aber auch, dass Unternehmen bei ihrem Engagement im freiwilligen Klimaschutz nicht mit unnötig hohen bürokratischen Hürden konfrontiert sein werden. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wurde mit der Überarbeitung der Green Claims Richtlinie Mitte Februar geschaffen.  

 

 

 

 

Zurück zur Übersicht
Alle Dateien zu diesem Artikel als ZIP-Datei herunterladenZIP (7.98 MB)