Doppelzählung

Wie kommt es zur Doppelzählung von Emissionsreduktionen? 

Unter Doppelzählung (double counting) versteht man die mehrfache Nutzung einer verifizierten Emissionsreduktion (Verified Emission Reduction, VER). Ein VER steht für eine Tonne CO₂, die vermieden, reduziert oder aus der Atmosphäre entfernt wurde. 
Eine Doppelzählung einer VER kann in unterschiedlichen Formen auftreten:

  • Doppelter Verkauf (double selling) – eine Emissionsreduktion wird an mehr als einen Käufer verkauft. Dabei kann es sich um einen Irrtum oder um Absicht handeln.  
  • Doppelte Ausgabe (double issuance) – eine Emissionsreduktion wird nach zwei unterschiedlichen Standards zertifiziert und es werden zwei verschiedene Zertifikate ausgestellt. Auch hierfür können ein Versehen oder eine Absicht der Grund sein.
  • Doppelte Inanspruchnahme (double claiming) – eine Emissionsreduktion wird von zwei verschiedenen Ländern in Anspruch genommen: Dem Land, in dem das Projekt liegt, sowie dem Land, das das Projekt finanziert. 

Doppelzählung auf dem Voluntary Carbon Market ausschließen 

Klimaschutzprojekte auf dem Voluntary Carbon Market (VCM) werden nach Projektstandards wie dem Verified Carbon Standard (VCS) oder dem Gold Standard (GS) zertifiziert, die eine Doppelzählung verbieten. Diese strengen Projektstandards verhindern die doppelte Ausschüttung von VERs (double issuance) durch eine umfangreiche Prüfung von unabhängigen Auditoren und durch eine einmalige Ausgabe der Emissionsreduktionen in einer zentralen Stelle, dem sogenannten Register. Register können von Staaten, Organisationen oder auch gemeinnützigen Initiativen geführt werden. VERs, die in den Registern nach der Nutzung stillgelegt werden, können nicht weiterverwendet oder verkauft werden (double selling).

Um als Klimaschutzprojekt unter einem der international anerkannten Standards registriert und zertifiziert zu werden, muss jedes Projekt neben dem Ausschluss von Doppelzählungen drei weitere Qualitätskriterien erfüllen:

  • Ökologische und finanzielle Zusätzlichkeit: Nur Projekte, die auf zusätzliche Finanzmittel angewiesen sind und diesen Bedarf nachweisen können, werden auch als Klimaschutzprojekte zertifiziert.  
  • Dauerhaftigkeit: Ein Projekt trägt dauerhaft und über einen längeren Zeitraum zur CO₂-Reduktion bei, um einen langfristigen Nutzen für das Klima sicherzustellen. Die Mindestdauer eines Projekts hängt von der jeweiligen Projekttechnologie ab.
  • Regelmäßige unabhängige Prüfungen: Anerkannte Auditoren (Validation and Verification Bodies, VVBs) validieren Klimaschutzprojekte, prüfen die Einhaltung der Kriterien und stellen rückwirkend die tatsächlich eingesparte CO₂-Menge fest. 

Doppelzählung in Scope 3 vermeiden

Eine Doppelzählung von THG-Emissionen liegt vor, wenn zwei oder mehr Unternehmen in der gleichen Wertschöpfungskette die gleichen Emissionen im gleichen Scope melden.

Ein Beispiel: Ein Hersteller von Bekleidung verkauft seine Produkte an einen Einzelhändler. Der Einzelhändler beauftragt ein Logistik-Unternehmen, um die Ware von der Produktionsstätte zu seinem Lager zu bringen. Hersteller und Einzelhändler bilanzieren die Emissionen in Scope 3, das Transportunternehmen rechnet die Emissionen in Scopes 1 und 2 ab.

Das Risiko der Doppelzählung bezieht sich vor allem auf Scope 3. Der Scope-3-Standard des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protocol) empfiehlt deshalb, dass ein einziges Unternehmen durch eine vertragliche Vereinbarung die alleinige Verantwortung für die Reduktionen übernimmt, um eine Doppelzählung zu vermeiden.

Corresponding Adjustments als Lösung auf Länderebene

Um eine Doppelzählung von Emissionsreduktionen zwischen Ländern, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, zu vermeiden (double claiming), muss ein Emissionsreduktionszertifikat mit einem "Corresponding  Adjustment" durch das Gastgeberland einhergehen. Das bedeutet, dass das Land, in dem die Emissionsreduktion stattgefunden hat, diese von seinem Inventar abzieht und sie an das Käuferland überträgt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Zertifikate nur einmal angerechnet werden. Auf dem Voluntary Carbon Market sind es Unternehmen, die VERs zum freiwilligen Klimaschutz nutzen, keine Länder. Dadurch ergibt sich die Problematik der Doppelzählung nicht und die Verwendung von Corresponding Adjustments ist optional.

Einzelzählung garantieren

Finanziert ein Unternehmen zum Beispiel ein Klimaschutzprojekt aus dem ClimatePartner-Portfolio, sammelt ClimatePartner die VERs in einem geprüften System und legt sie gesammelt still. Weil jeder VER mit einer eindeutigen ID ausgegeben wird, wird sichergestellt, dass jede VER nur einmal verwendet werden kann. Ein Verkauf ist danach nicht mehr möglich und eine Doppelzählung innerhalb von ClimatePartner ist ebenfalls ausgeschlossen.

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