EU-Taxonomie

Was ist die EU-Taxonomie? 

Die EU-Taxonomie soll sicherstellen, dass Umweltaspekte in Finanzentscheidungen verankert werden und Investitionen mit den Klima- und Umweltzielen der EU übereinstimmen.

Der EU-Taxonomie-Kompass legt klare Kriterien fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als taxonomiefähig gelten. Im Fokus stehen nachhaltige Praktiken, die direkt zum Kerngeschäft eines Unternehmens gehören. Die EU-Taxonomie hilft Unternehmen und Investoren dabei, nachhaltige Entscheidungen zu treffen und den Übergang zu einer grüneren Wirtschaft zu unterstützen. Sie ist ein Kernstück des Europäischen Green Deals. 

EU-Taxonomie und die CSRD 

Für Unternehmen – besonders jene, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen – ist es entscheidend, die Anforderungen zur Taxonomiefähigkeit zu verstehen. Sie legen offen, inwieweit ihre Aktivitäten der EU-Taxonomie-Verordnung entsprechen, insbesondere gemäß Artikel 8. Dieser verlangt, den Anteil von Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) an taxonomiekonformen Aktivitäten auszuweisen.

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem zur Steuerung nachhaltiger Investitionen in der EU. Sie enthält mehrere Artikel, die den Rahmen dafür setzen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als umweltfreundlich gelten können. 

Die sechs Umweltziele der Taxonomie-Verordnung 

Die EU-Taxonomie-Verordnung, offiziell Verordnung (EU) 2020/852, legt die Kriterien fest, nach denen eine wirtschaftliche Aktivität als umweltfreundlich gilt:

  • Klimaschutz – Aktivitäten, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen.
  • Anpassung an den Klimawandel – Aktivitäten, die helfen, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen.
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft – Aktivitäten, die eine effiziente Ressourcennutzung und Abfallvermeidung fördern.
  • Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Damit eine Aktivität als taxonomiekonform gilt, muss sie wesentlich zu mindestens einem dieser Ziele beitragen, ohne die anderen erheblich zu beeinträchtigen. Zudem müssen Mindestschutzstandards für Menschenrechte und Arbeitsnormen eingehalten werden.

Kauf von CO2-Zertifikaten: Nicht taxonomiefähig

Eine häufige Frage ist, ob der Kauf von CO2-Zertifikaten taxonomiefähig ist. Die kurze Antwort: nein. Die EU-Taxonomie konzentriert sich auf zentrale wirtschaftliche Aktivitäten innerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens und definiert Nachhaltigkeitskriterien anhand von KPIs wie Umsatz, CapEx und OpEx. Der Kauf von Emissionszertifikaten erfüllt diese Anforderungen nicht, da er nicht direkt mit den primären wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens verbunden ist.

Unter der EU-Taxonomie-Verordnung können Unternehmen förderfähige Ausgaben für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungen und Anlagenwartung ausweisen – sofern diese mit taxonomiekonformen Projekten verknüpft sind.

Da Unternehmen sich auf die Einhaltung der CSRD vorbereiten, ist es entscheidend zu verstehen, wie ihre Aktivitäten mit der EU-Taxonomie-Verordnung übereinstimmen. ClimatePartner bietet maßgeschneiderte Beratungsleistungen, um Ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu bewerten und zu berichten. Unser Team unterstützt Sie bei der Umsetzung von Artikel 8 und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die regulatorischen Anforderungen erfüllt.

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