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Was ist Artikel 6 des Pariser Abkommens?

Artikel 6 des Pariser Abkommens schafft einen Rahmen für die freiwillige internationale Zusammenarbeit zur Erreichung von Emissionsreduktionszielen. Er besteht aus zwei Hauptkomponenten: Artikel 6.2 für den internationalen Handel mit CO2 -Zertifikaten und Artikel 6.4 für einen neuen und verbesserten Zertifizierungsmechanismus. 

 

Artikel 6.2: Internationaler Handel mit CO₂-Zertifikaten 

Artikel 6.2 legt einen Rahmen für den internationalen Handel mit CO₂-Zertifikaten fest. Er ermöglicht es Staaten, bei Klimaschutzprojekten zusammenzuarbeiten und CO₂-Zertifikate auszutauschen, die auf ihre national festgelegten Beiträge (NDCs) angerechnet werden. Dabei werden sowohl marktbasierte als auch nicht-marktbasierte Mechanismen genutzt.

Artikel 6.2 erleichtert den Handel mit international übertragenen Minderungsergebnissen (Internationally Transferred Mitigation Outcomes, ITMOs), also Einheiten von Emissionsreduktionen, die zwischen Ländern ausgetauscht werden können. Ziel ist es, die Ambitionen im Klimaschutz zu steigern, die nachhaltige Entwicklung im Einklang mit den Sustainable Development Goals (SDGs) zu fördern und die ökologische Integrität zu gewährleisten. 

Artikel 6.4: Der Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) 

Artikel 6.4 schafft ein von den Vereinten Nationen (UN) überwachtes System für den Handel mit CO2 -Zertifikaten, bekannt als der Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM). Dieser Mechanismus wird vom UNFCCC verwaltet, gewährleistet die ökologische Integrität und fördert die nachhaltige Entwicklung. Die im Rahmen dieses Systems zugelassenen Zertifikate werden als A6.4ERs (Article 6.4 Emissions Reductions) bezeichnet. 

Kürzlich eingeführte Neuerungen umfassen hochwertige Standards für Emissionsreduktionen und Berichterstattung, Regeln für die Übertragung von Projekten aus dem Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls sowie eine Verknüpfung des PACM mit nationalen Registern, um den Prozess zu vereinfachen. Die im Rahmen dieses Mechanismus generierten CO₂-Zertifikate sollen die Finanzierung von Emissionsreduktions- und Anpassungsmaßnahmen im Gastgeberland unterstützen. Der Mechanismus stellt sicher, dass Emissionsreduktionen nicht doppelt angerechnet werden (Doppelzählung), indem bei der Übertragung von Zertifikaten zwischen Ländern entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. 

Ergebnisse der COP29 zu Artikel 6 

Auf der UN-Klimakonferenz 2024 in Baku (COP29) hat die Konferenz die Struktur für die Autorisierung der Zusammenarbeit zwischen Staaten festgelegt – mit klaren Vorgaben zu Autorisierungsdatum, Dauer und Anrechnung auf die NDCs. Zudem haben die Delegierten Regeln für den „ersten Transfer“ eines ITMO beschlossen, um Transparenz und Sicherheit bei der Anwendung von Minderungsleistungen durch entsprechende Anpassungen zu schaffen. 

Für Artikel 6.4 gelten nun zwei zentrale Standards: einer für die Methoden und einer für die Anforderungen an Emissionsentnahmen – ein klarer Rahmen für Überwachung und Berichterstattung. Am letzten Tag hat die Konferenz den Autorisierungsprozess für A6.4ERs konkretisiert und den Inhalt der Autorisierungserklärungen sowie die Schritte für Gast- und Empfängerländer definiert. 

Vorteile von Artikel 6

Artikel 6 ermöglicht es den Staaten, bei der Erreichung ihrer Emissionsminderungsziele zusammenzuarbeiten, und schafft mehr Flexibilität auf den CO₂-Märkten. Diese internationale Zusammenarbeit wird durch den verbesserten Mechanismus PACM unterstützt, der für Transparenz und nachhaltige Entwicklung sorgt. 

Artikel 6 fördert auch die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Klimaschutzmaßnahmen, um diese Flexibilität durch Standardisierung zu erhöhen. Bei einer insgesamt stärkeren globalen Angleichung der Klimamaßnahmen könnte eine höhere Nachfrage nach A6.4ER und ITMO zu höheren Preisen führen, was im Laufe der Zeit zu höheren Investitionen in Reduktionsmaßnahmen führen würde.

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